Die Gefahr bezüglich stürzendem Fels in Graubünden

Grundsätzliches

1. Ein Gebiet ist grundsätzlich dann steinschlag- oder felssturzgefährdet, wenn sich oberhalb des Gebiets eine steile Felswand befindet

  • die aus brüchigem Fels besteht
  • die von Klüften und Spalten durchzogen ist
  • die aus einzelnen Felspartien oder Felsblöcken besteht, welche wegen den Klüften und Spalten vom restlichen Fels losgelöst sind
  • die auf Klüften und Spalten steht, welche talwärts geneigt sind
  • in welcher einzelne Steine sichtbar sind, die lose und kaum von Vegetation überwuchert sind.

2. Ein Gebiet ist dann steinschlaggefärdet, wenn oberhalb des Gebietes eine Rutschung oder eine Hangmure Steine oder Blöcke freigelegt hat, die die lose herum liegen und kaum von Vegetation überwuchert sind.

3. Steinschlag kann auch durch Wild, unachtsame Wanderer oder Kletterer ausgelöst werden.
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Konkret gefährdete Siedlungsräume

Welche Gebäude, Quartiere, Siedlungsgebiete sind in Graubünden bezüglich den Sturzprozessen Steinschlag, Felssturz und Bergsturz konkret bedroht? Wie gross ist die Gefährdung?

Ein Siedlungsraum, in welchem sich in Zukunft mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ein Steinschlag, Felssturz oder Bergsturz ereignen wird, bezeichnet man als «Sturzprozess-Gefahrengebiet».

Je nach dem, wie verheerend dieser Sturzprozess sein wird, gilt in diesem Gefahrengebiet die Gefahrenstufe Gelb, Blau oder Rot. Sturzprozess-Gefahrengebiete werden in Sturzprozess-Gefahrenkarten eingetragen.

Die Sturzprozess-Gefahrenkarte ist rechtlich nicht verbindlich. Sie wird im Rahmen der Ortsplanung einer Gemeinde durch die Gefahrenkommissionen in einen rechtlich verbindlichen Gefahrenzonenplan umgesetzt. Dieser Gefahrenzonenplan ist für einen Eigentümer, der eine Parzelle in einer Blauen oder Roten Gefahrenzone besitzt, rechtsverbindlich.
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Erkundigen Sie sich

Gibt es in Ihrem Lebensraum Gefahrenkarten oder Gefahrenzonen bezüglich Sturzprozessen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
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Weiterführende Literatur


Der Leitfaden «Gefahrenzonen in Graubünden» informiert über die Grundlagen, die Ausscheidung sowie über die Anwendung und den Vollzug von Gefahrenzonen. Er richtet sich vor allem an Gemeinden, Bauherrschaften, Raumplanungs- und Ingenieurbüros sowie an weitere Institutionen und Interessierte, welche sich mit den Fragen des Risikomanagements im Kanton Graubünden auseinandersetzen.